AGB Geschäftskunden


Allgemeine Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen

der
HUESKER Synthetic GmbH
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Stand Juli 2022

A.
1.   Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen Teil A und Teil B (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben und gegenüber Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

Für Werkverträge gelten die Sonderbedingungen für Werkverträge ergänzend. Sie gehen bei Widersprüchen den Regelungen gemäß Teil. A. vor.

1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB) sowie die HUESKER Compliance-Richtlinie (HUESKER-CR), nachzulesen unter www.huesker.de/unternehmen/compliance.html, die wir auf erste Anforderung auch unentgeltlich zusenden. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.

Abweichende  Bedingungen  des  Käufers  und/oder  Bestellers – nachstehend „Kunde/n“ genannt – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern oder leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung oder Ware ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

1.3 Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit unseren Kunden abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden, sofern darin keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt. Ergänzend gelten zudem für die Nutzung unseres Online-Shops unter www.huesker.shop die im Online-Shop genannten Bedingungen für Geschäfte mit Unternehmen im Sinne von Ziffer 1.1.

1.4 Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.

2.   Auskünfte / Beratung / Eigenschaften der Produkte und Leistungen / Mitwirkungshandlungen des Kunden
2.1 Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Produkte und Leistungen durch uns oder unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf unsere Produkte oder Leistungen dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte unserer Produkte und/oder unserer Leistungen anzusehen.

2.2 Soweit wir Verwendungs-/Anwendungshinweise geben, sind diese mit branchenüblicher Sorgfalt abgefasst und außerhalb eines ausdrücklich geschlossenen Beratungsvertrages unverbindlich; sie entbinden unsere Kunden nicht von der Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung der Produkte betreffend der Eignung zu dem von ihm gewünschten Zweck. Der Kunde bleibt – soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart – in jedem Fall zur Prüfung der Verwendbarkeit unserer Produkte und/oder Leistungen zu dem von ihm beabsichtigten Verwendungszweck verpflichtet. Entsprechendes gilt für Hinweise zu Import- Zoll- und Zertifizierungsregelungen.

2.3 Eine Beratungspflicht hinsichtlich unserer Produkte und deren Einsatz übernehmen wir nur ausdrücklich kraft schriftlichen, gesonderten Beratungsvertrags.

2.4 Eine Garantie im Rechtssinne (Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung) gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.

2.5 Eine Haftung für die Verwendbarkeit und/oder Registrierungs- und/oder Verkehrsfähigkeit unserer Produkte oder Leistungen zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir außerhalb der gesetzlich zwingenden Haftung nicht, soweit wir mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Regelung der Ziff. 11 bleibt unberührt.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig vor Auftragsausführung zur Verfügung zu stellen und sich von übermittelten Daten vor der Übermittlung an uns Kopien zu fertigen.


3.   Probeexemplare / überlassene Unterlagen und Daten / Muster / Kostenvoranschläge
3.1 Die Eigenschaften von Mustern bzw. Probeexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich mit uns vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Mustern nicht berechtigt.

Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind und etwaig vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 An dem Kunden bekanntgegebenen oder überlassenen Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Daten, Berechnungen und deren Anwendungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen über unsere Produkte und Leistungen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Satz aufgeführten Muster, Daten und/oder Unterlagen nicht Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Er hat diese auf Aufforderung an uns zurückzugeben, soweit ein darauf basierender Auftrag an uns nicht binnen 4 Wochen nach Überlassung an den Kunden erteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Behaltendürfen der vorgenannten Gegenstände und/oder Daten nicht zugunsten des Kunden anderweitig vertraglich geregelt ist.

Die Regelungen der Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen, Zeichnungen oder Daten des Kunden; diese dürfen wir jedoch solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise mit dem Kunden vertragsgegenständliche Lieferungen und/oder Leistungen übertragen, oder denen wir uns als Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten bedienen.

3.3 Unsere Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und mit der darin enthaltenen Leistung unverzüglich nach Zugang des Kostenvoranschlages beim Kunden, spätestens jedoch binnen 21 Kalendertagen nach Zugang des Kostenvoranschlages beim Kunden, auf vertraglicher Grundlage begonnen wird.


4.   Vertragsschluss / Liefer- und Leistungsumfang / Beschaffungsrisiko und Garantie
4.1 Bestellungen können vom Kunden telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail oder in unserem Online-Shop unter www.huesker.shop aufgegeben werden.

Hinweis: Unser Online-Angebot richtet sich aus abwicklungstechnischen Gründen abschließend nur an Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Verträge in unserem Onlineshop unter www.huesker.shop schließen wir nur mit derartigen Kunden ab.

Der Vertragsschluss bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt in deutscher Sprache. Für die Bestellung von Waren in unserem Online-Shop müssen diese zunächst ausgewählt und anschließend in den Warenkorb (Klick auf „In den Warenkorb“) gelegt werden. Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde bei einer Online-Bestellung vor der wirksamen Bestellung in unserem Online-Shop eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung (Ware, Preis, Lieferkosten etc.) kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Pfeils (<-) im Online-Shop die eingegebenen Daten berichtigen kann.
 
4.2 Für Bestellungen über unseren Online-Shop hat der Kunde sich zudem wie folgt zu registrieren: Der Kunde gibt über ein Auswahlmenü an, dass er Unternehmer im Sinne vorstehender Ziff. 1.1 ist, und füllt dann die in der Registrierungsmaske für Unternehmer geforderten Informationen Name, Anschrift, E-Mail und Passwort aus. Die Registrierung wird dem Kunden umgehend per E-Mail bestätigt. Der Kunde ist in jedem Fall dazu verpflichtet, im Rahmen der Bestellung und/oder bei Registrierung in unserem Online-Shop wahrheitsgemäß, richtig und vollständig alle Angaben zu machen, die zur Abwicklung der Bestellung erforderlich sind, insbesondere vollständige Firmierung bzw. bei Kaufleuten Vor- und Nachname, Anschrift, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse.

4.3 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen durch den Kunden.

4.4 Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) – nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden.

4.5 Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung als Annahme gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit uns durch den Kunden vereinbart wird.

Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist für das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei die Absendung der Lieferung für den Erfüllungszeitpunkt maßgeblich ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.6 Wir sind auch bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungen berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich zwischen uns und dem Kunden vereinbart worden ist.

4.7 Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und/oder Abnahmeterminen, können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festsetzung hierüber vom Kunden verlangen. Kommt der Kunde innerhalb von 2 Wochen dieser Forderung nicht nach, sind wir berechtigt, nach Setzen einer zweiwöchigen Nachfrist gegenüber dem Kunden vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu fordern.

Soweit ein Kauf auf Abruf abgeschlossen ist, müssen die einzelnen Abrufe, soweit nichts anders vereinbart ist, zudem mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin bei uns eingehen, soweit keine kürzere Abruf- oder Lieferfrist vereinbart wurde.

Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erstellung der Auftragsbestätigung die gekaufte Ware vollständig abzunehmen. Erfolgen die Abrufe nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt, die Abrufe und deren Einteilung anzumahnen und eine Nachfrist zur Einteilung von 14 Kalendertagen zu setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Ziff. 4.15 Abs. 2 gilt entsprechend.

4.8 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere, nicht ausdrücklich ihm angebotene Anforderungen an unseren Produkten und/oder Leistungen hinzuweisen. Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertragliche Verpflichtung und Haftung.

4.9 Abweichend von § 434 BGB ist der von uns gelieferte Liefergenstand frei von Sachmängeln, wenn er die in der vertragsgegenständlichen Spezifikation vereinbarten Eigenschaften, mangels solcher die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im technischen Datenblatt für das betreffende Produkt von uns aufgeführten Eigenschaften aufweist. § 434 (2) Nr. 3 sowie (3) Nr. 4 (Zubehör und Anleitungen) und 434 (3) Nr. 2 lit b) (Eigenschaften aus öffentlichen Äußerungen und Werbung) sowie § 434 (3) letzter Absatz (Nichtbindung des Verkäufers an öffentliche Äußerungen) bleiben unberührt. Weitere Eigenschaften des Liefergenstandes insbesondere (i) übliche Beschaffenheit, die der Käufer bei Sachen dieser Art erwarten kann, (ii) nach dem Vertrag vorausgesetzte Eignung (iii) Eignung für die gewöhnliche Verwendung (iv) Beschaffenheit einer Probe oder Musters sind von uns mangels ausdrücklicher, abweichender Vereinbarung, nicht geschuldet. 

4.10 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die vom Kunden bei uns bestellten Produkte als in der Europäischen Union verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern.

4.11 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld).

4.12 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache.

4.13 Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko…“.

4.14 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach unserer Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen.

Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz pauschal 20% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen. Der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens (mehr als 10 % geringerer) bleibt dem Kunden vorbehalten. Wir sind berechtigt, auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4.15 Wird der Versand oder die Auslieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Frist, eine Einlagerung auf Gefahr des Kunden für Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 0,5% des Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die eingelagerte Ware wird nur auf besonderen Wunsch des Kunden versichert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist.

Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorgenannten Fristablauf gem. Ziff. 4.14 Satz 1 anderweitig über die vertragsgegenständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern.

4.16 Bei kundenseitig verspätetem Lieferabruf oder Lieferfreigabe sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben.

4.17 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend vereinbart oder, falls wir einer abweichenden, zwingenden gesetzlichen Regulierung unterliegen – in deutscher oder nach unserer Wahl in englischer Sprache.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns jegliche notwendige Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit unentgeltlich zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.

4.18 Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Ware insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck und, soweit die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde, zu diesem Zweck, herbeigeführt wird.

4.19 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt.

Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte mit handelsüblichen Abweichungen in Qualität, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu liefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. Ebenso stellen technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins in Relation zur bestellten Ware keinen Sachmangel dar. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Ware von vereinbarten Mustereigenschaften abweicht.


5.   Lieferung / Erfüllungsort / Lieferzeit / Lieferverzug / Verpackung
5.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, voraussichtlich etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

5.2 Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, und soweit die Auftragsbestätigung durch unsere Lieferung/Leistung ersetzt wird, 3 Werktage an unserem Sitz nach Zugang der kundenseitigen Bestellung bei uns und Annahme derselben durch uns, jedoch nicht, bevor alle wirtschaftlichen, technischen und logistischen Einzelheiten der Ausführung des Auftrages zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und alle sonstigen, vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen, vollständig vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen durch den Kunden vollständig geleistet sind. Entsprechendes gilt für Liefer- und/oder Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Liefer-/Leistungsfrist, welche der ursprünglichen Lieferfrist entspricht, mit der Bestätigung der Änderung durch uns.

5.3 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt bei Holschulden der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Produkte, bei Bringschuld der Tag der Ablieferung am vereinbarten Lieferort.

Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit. Erheblich ist der Mehraufwand, wenn er 5 % der Nettovergütung für die vertraglich geschuldete Leistung übersteigt.

5.4 Das Interesse des Kunden an unserer Leistung entfällt mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nur dann, wenn wir wesentliche Teile nicht oder verzögert liefern.

5.5 Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht unangemessen – 14 Kalendertagen zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grunde – nur nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 11.

5.6 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

5.7 Wiederverwertbare Verpackungen hat der Kunde uns in mangelfreiem und sauberem Zustand zur Rücknahme anzubieten, ohne dass uns eine Rücknahmepflicht trifft.

5.8 Die Abladung der Ware ist bei vereinbarter Bringschuld Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten.

5.9 Wird bei der Bestellung kein Abholtermin angegeben, den wir zu bestätigen haben, bzw. erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Abholtermin, versenden wir nach unserer Wahl die vertragsgegenständliche Ware mit einem von uns beauftragten Frachtführer auf Gefahr des Kunden oder lagern die vertragsgegenständliche Ware auf Kosten des Kunden ein. Die anfallenden Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten (letztere, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde) stellen wir beim Versand dem Kunden zusätzlich in Rechnung.

Bei Einlagerung hat der Kunde eine Lagerpauschale in Höhe von 1% der Nettovergütung je Woche für die eingelagerte Ware zu zahlen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwandes, dem Kunden auch der Nachweis eines gänzlich fehlenden Aufwandes, vorbehalten.

5.10 Bei der Abladung und Rückholung der Ware hat der Kunde unserem Personal behilflich zu sein, wenn dies erforderlich und für den Kunden technisch und logistisch zumutbar ist.


6.   Höhere Gewalt / Selbstbelieferung / Hardship-Klausel
6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der geschuldeten Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden, das heißt, so dass mit Erfüllung des Zuliefer- bzw. Subunternehmerschuldverhältnisses uns gegenüber wir den Vertrag mit dem Kunden nach Art der Ware, Menge der Ware und Lieferzeit und/oder Leistung erfüllen können (kongruente Eindeckung), nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen gleich Epidemien, Pandemien, Cyberangriffe, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

6.2 Ist ein Liefer- und/oder Leistungstermin oder eine Liefer- und/oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziff. 6.1 der vereinbarte Termin oder die vereinbarte Frist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3 Vorstehende Regelungen gemäß Ziff. 6.2 gelten entsprechend, wenn aus den in Ziff. 6.1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

6.4 Sind wir zur einfachen oder mehrfachen Lieferung (Abruflieferung) verpflichtet, so entfällt die Lieferverpflichtung, wenn sich die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen und/oder logistischen und/oder Bezugsvoraussetzungen am Markt für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Lieferung gegenüber dem Zeitpunkt bei Vertragsschluss so verändert haben, dass uns bei objektiver Betrachtungsweise die Erfüllung der Lieferverpflichtung nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn (i) aufgrund allgemeiner Rohmaterialknappheit und/oder Teileknappheit der Liefergegenstand oder Teile hiervon oder notwendige Rohstoffe hierfür am Beschaffungsmarkt für uns auch außerhalb unserer bis zu diesem Zeitpunkt üblichen Lieferanten nicht binnen ausreichender Frist zur Einhaltung der gegenüber dem Kunden geschuldeten Lieferfrist beschafft werden können, oder (ii) die Beschaffung aus rechtlichen Gründen bis zu dieser Frist aus Gründen eines Embargos oder sonstiger, staatlich verhängter Sanktionen nicht möglich ist, soweit wir unverzüglich nach Abruf durch  den Kunden bei Abruflieferpflicht bzw. nach Vertragsschluss bei Einzellieferung eine Bestellung am Beschaffungsmarkt auslösen würden. Die Leistungsfreiheit gilt auch, wenn der Preis für einen benötigten Rohstoff zur Erfüllung der Lieferfrist im Verhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 50% steigt, soweit der Kunde sich nicht zur Übernahme der Preisdifferenz bereit erklärt. Der vorgenannte Entfall der Lieferverpflichtung unsererseits tritt auch dann ein, wenn die zur vorgenannten Unangemessenheit führende Situation bzw. das hierzu führende Ereignis zwar grundsätzlich, jedoch nicht konkret bei Vertragsschluss absehbar war. Wir werden als Voraussetzung für unsere Leistungsfreiheit den Kunden unverzüglich in Schrift- oder Textform informieren, wenn die vorgenannte Situation für uns absehbar eintritt, die zu einer Leistungsfreiheit im vorgenannten Sinne führt. In diesem Fall werden die Parteien unverzüglich eine Anpassung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhandeln, welche der vorgenannten Situation Rechnung trägt. Kommt auf Aufforderung einer der Parteien des Vertrages eine solche Einigung nicht binnen 30 Kalendertagen zustande, sind beide Parteien zum entschädigungslosen Rücktritt von dem betroffenen Vertragsverhältnis, bzw. bei einem Dauerschuldverhältnis zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Rücktritt bzw. die fristlose Kündigung ist für eine Partei, welche die Anpassungsverhandlung oder Anpassung des Vertrages treuwidrig verweigert, ausgeschlossen.


7.   Versand / Gefahrübergang / Abnahme
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ex works, Incoterms 2020. Wir sind beim Versendungskauf berechtigt, die zu liefernde Ware auch von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu versenden.

7.2 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendung mangels anderer Vereinbarung uns vorbehalten. Wir werden uns jedoch bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch des Kunden besteht. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen, wie die Transport- und Versicherungskosten, zu Lasten des Kunden.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Ist die Verschiffung in den zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Bestimmungshafen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Epidemie/Pandemie) nicht möglich, so sind wir nach vorheriger Mitteilung berechtigt, nach Billigem Ermessen (§ 315 BGB) in einem anderen Hafen, oder über den Landweg zu liefern. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. Vorstehendes Leistungsänderungsrecht und die Kostentragungspflicht gilt nicht, soweit wir eine Liefergarantie oder bei vereinbarter Bringschuld ein garantiegleiches Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB übernommen haben. Eine Transportversicherung wird in diesem Fall nur auf Weisung und Kosten des Käufers abgeschlossen. § 315 III BGB (Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung und Abänderung der Billigkeitsentscheidung) bleibt unberührt.

7.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei vereinbarter Holschuld mit Übergabe der zu liefernden Produkte an den Kunden, bei vereinbarter Versendungsschuld an den Spediteur, den Frachtführer, oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder unseres Lagers auf den Kunden über, es sei denn, es ist eine Bringschuld vereinbart. Vorstehendes gilt auch, wenn eine vereinbarte Teillieferung erfolgt. Im Falle der Bringschuld geht die Gefahr mit der Ablieferung am vereinbarten Ort auf den Kunden über.

7.4 Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Absendung der Mitteilung der Versand- und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.

7.5 Soweit eine Abnahme unserer Ware und/oder Leistung zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss zum vereinbarten Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft unsererseits unverzüglich durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.


8.   Mängelrüge / Pflichtverletzung wegen Sachmängeln (Gewährleistung)
8.1 Erkennbare Sachmängel unserer Liefergegenstände sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 12 Kalendertage nach Abholung bei Lieferung ab Werk oder Lagerort, ansonsten nach Anlieferung, versteckte Sachmängel unverzüglich nach Entdeckung, Letztere spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach Ziff. 8.7 uns gegenüber in Schrift- oder Textform zu rügen. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere dem Produkthaftungsrecht. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress, §§ 478, 445a BGB) bleiben unberührt.

8.2 Der Kunde muss bei der Annahme eine Plausibilitätsprüfung vornehmen, d.h. nach Warentyp, Anzahl/Gewicht und Zustand prüfen. Bei Anlieferung erkennbare Sachmängel, erkennbare Typenmängel und/oder Anzahl-/Gewichtsmängel müssen zudem dem anliefernden Transportunternehmen gegenüber gerügt und die schriftliche oder textliche Aufnahme der Mängel auf den Lieferpapieren/CMR von diesem vor Ort vom Kunden veranlasst werden. Eine nicht frist- oder formgerechte Veranlassung der Aufnahme der Mängelrüge gegenüber dem anliefernden Transportunternehmen schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB, einer Garantie der Mängelfreiheit, oder der Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und im Falle des Rückgriffanspruches in der Lieferkette (§§ 478, 445a BGB).

Soweit Stückzahl- und Gewichtsmängel nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel beim Empfang unserer Liefergegenstände gegenüber dem anliefernden Transportunternehmen zu beanstanden und sich die Beanstandung von diesem bescheinigen zu lassen. Ziff. 8.2 Satz 2 gilt entsprechend.

8.3 Mit Beginn der Verarbeitung, Bearbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen gelten die gelieferten Produkte als vertragsgemäß vom Kunden genehmigt. Entsprechendes gilt im Falle der Weiterversendung vom ursprünglichen Bestimmungsort, soweit dies nicht der üblichen Verwendung der gelieferten Ware entspricht.
 
8.4 Sonstige Pflichtverletzungen unsererseits sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich oder in Textform abzumahnen, ansonsten geht der Kunde den hieraus resultierenden Rechten verlustig. Dies gilt nicht im Falle arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder bei einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, oder bei Übernahme einer Leistungs- oder Liefergarantie.

8.5 Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat und unberechtigte Reklamationen werden wir, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, im Auftrag und auf Kosten des Kunden beseitigen.

8.6 Soweit die Pflichtverletzung sich nicht ausnahmsweise auf eine Werkleistung unsererseits bezieht, ist der Rücktritt ausgeschlossen, soweit unsere Pflichtverletzung unerheblich ist.

8.7 Für Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung in Form von Sachmängeln leisten wir – soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist – über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs (siehe Ziff. 7.3), im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt des Zuganges der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme beim Kunden, an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, oder in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305b BGB (der Vorrang der Individualabrede in mündlicher oder textlicher oder schriftlicher Form) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

8.8 Bessert der Kunde oder ein Dritter die von uns gelieferten Produkte unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

Unsere Gewährleistung und Haftung für Sachmängel des Liefergegenstandes ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die von uns im Einklang mit dem geschlossenen Vertrag festgesetzten oder unsere insoweit vorgegebenen technischen Vorschriften oder Gebrauchsanleitungen für den Liefergegenstand nicht beachtet und der Mangel des Liefergenstandes oder die Schädigung des Kunden hierauf beruht. 

Gleiches gilt, wenn an dem Untergrund oder Bauwerk, auf dem der Liefergegenstand aufgebracht und wo er verarbeitet wurde, nicht mit uns vereinbarte Veränderungen vorgenommen werden oder eintreten, die gleichzeitig die Anforderungen ändern, denen der aufgebrachte oder verarbeitete Liefergegenstand bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß unterlag, oder der gelieferte, aufgebrachte und verarbeitete Liefergegenstand unsachgemäß behandelt wird, insbesondere Stoffen ausgesetzt wird, deren Einwirken uns bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich vom Kunden vorgegeben wurde und der Mangel bzw. Schaden des Kunden hierauf beruht.

8.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 11.

8.10 Unsere Gewährleistung im Rahmen von mit uns geschlossenen Verträgen (das heißt Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln im Zusammenhang mit dem mit uns geschlossenen Vertrag) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaften Herstellungsstoffen, fehlerhafter Konstruktion und/ oder Produktion und/oder Verarbeitung oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lager- und Transportbedingungen und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in unserer Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt unsererseits oder des Herstellers aufgeführten durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln unsererseits oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und einer Haftung nach einem sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.

8.11 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Auslieferungs-Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.12 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit. 

8.13 Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln durch uns bedarf stets der Schriftform.

9.   Preise / Zahlungsbedingungen / Unsicherheitseinrede
9.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager und grundsätzlich in EURO netto ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten, zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer (soweit gesetzlich anfallend) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ab Werk bzw. Lager zuzüglich etwaiger länderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland, sowie zuzüglich Zoll und anderer Gebühren und öffentlicher Abgaben für die Lieferung/Leistung. Die gültigen Preise ergeben sich – mangels anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden – aus unserer jeweils bei Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden geltenden allgemeinen Preisliste, die wir dem Kunden unverzüglich auf erste Anforderung kostenlos zur Verfügung stellen.

9.2 Andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung für Bestellungen außerhalb des HUESKER Online-Shops bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller; dies gilt insbesondere für die Begebung von Schecks und Wechseln.

Im HUESKER Online-Shop kann per Vorkasse oder auch auf Rechnung gezahlt werden. Die Zahlungsabwicklung – mit Ausnahme des Kaufs auf Rechnung – erfolgt über CrefoPay. CrefoPay ist ein Angebot von Creditreform und CrefoPayment GmbH und Co.KG. Es gelten insoweit die nachfolgenden Bedingungen dieser Ziffer 9.2:

Zahlung per Vorkasse (via CrefoPayment)

Nach der Bestellung erhält der Kunde die Überweisungsdaten. Sobald der vollständige Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist, versenden wir umgehend die Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit. Hinweis: Überweisungen können ein bis drei Bankwerktage benötigen. Eine eindeutige und schnelle Zuordnung der Zahlung setzt voraus, dass die Überweisung nur auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto und unter Angabe des Verwendungszwecks ausgeführt wurde.

Kauf auf Rechnung

Beim Kauf auf Rechnung hat der Kunde die Möglichkeit, die Ware zuhause zu prüfen und anschließend zu bezahlen. Die Rechnung liegt der Ware in gedruckter Form bei. Der Kauf auf Rechnung ist nur mit für den Warenkauf ausreichender Bonität möglich.

Bonitätsprüfung bei Kauf auf Rechnung

Bei der Zahlart „Kauf auf Rechnung“ erfolgt die Freigabe der Bestellung erst nach erfolgter Bonitätsprüfung. Die Bonitätsprüfung erfolgt über die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstrasse 11, 41460 Neuss, die Wahrscheinlichkeitswerte über das zukünftige Zahlungsverhalten der Kunden vergibt. Die Wahrscheinlichkeitswerte werden aus empirischen Daten zu der angefragten Adresse und erfassten Daten zur angefragten Person gebildet. Sollte die Prognose bezüglich des Zahlverhaltens des Kunden negativ sein, wird der Kunde aufgefordert, sich für ein anderes Zahlungsmittel zu entscheiden. 

9.3 Soweit beim Kunden oder bei uns Steuern oder Abgaben auf die von uns erbrachte Leistung anfallen (Quellensteuer), stellt der Kunde uns von diesen Steuern und Abgaben frei.

9.4 Wir sind berechtigt, mangels anderweitiger Vereinbarungen unsere Rechnungen ausschließlich elektronisch dem Kunden zuzustellen und Teilabrechnungen entsprechend dem Fortgang der Auftragsbearbeitung zu erstellen und/oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Bearbeitung zu verlangen.

9.5 Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang, nicht jedoch vor Lieferung der Ware bzw. Erbringung der geschuldeten Leistung abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen hiernach rein netto zahlbar. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früheren fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.

9.6 Zahlt der Kunde in anderer Währung als in EURO, tritt erst dann Erfüllung ein, wenn die Devisenzahlung am Tage des Zahlungseingangs dem vereinbarten EURO-Betrag entspricht.

9.7.Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfanges sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Preislisten ausgeführt.

9.8 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig entsprechend im Falle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätzen und/oder öffentlichen Abgaben zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 2 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird (Kostensaldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Kunden weiterzugeben.

Liegt der neue Preis auf Grund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechtes 20% oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

9.9 Tragen wir ausnahmsweise vertragsgemäß die Frachtkosten, so trägt der Kunde die Mehrkosten, die sich aus Tariferhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss ergeben.

9.10 Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

9.11 Bei vereinbarter Überweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto bzw. auf dem Konto der von uns spezifizierten Zahlstelle.

9.12.Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die sofortige Fälligkeit aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Ohne Rücksicht auf Stundungsabreden, Wechsellauf- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Fall sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber unverzüglich zur Zahlung fällig

9.13 Werden Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung angemessener, üblicher Sicherheiten, z.B. in Form einer Bankbürgschaft eines deutschen, dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Kreditinstitutes, zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

9.14 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch im Synallagma (also im Gegenseitigkeitsverhältnis zweier Leistungen beim mit uns geschlossenen Vertrag) mit dem unsrigen Anspruch steht und die Verletzung einer Hauptleistungspflicht durch uns betrifft.

9.15 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.16 Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der Hauptforderungen nach ihrem Alter verwendet.

Eine entgegenstehende Bestimmung des Kunden bei der Zahlung ist unbeachtlich.

9.17.Bei Scheckzahlungen ist der Tag der Wertstellung maßgeblich. Zahlungen des Kunden müssen porto- und spesenfrei zu unseren Gunsten geleistet werden.

9.18 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung, gleichgültig auf welchem Wege sie geleistet wird, ist ausschließlich der Tag der Buchung auf unserem Konto maßgebend. Bei Scheckzahlungen ist der Tag der Wertstellung maßgeblich. Zahlungen des Kunden müssen porto- und spesenfrei zu unseren Gunsten geleistet werden.

9.19.Wir sind zur Abtretung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden an Dritte ohne Einschränkung berechtigt.

10.   Eigentumsvorbehalt, Pfändungen
10.1.Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (nachstehend insgesamt "Vorbehaltsware"), bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.

10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware zum Wiederbeschaffungswert, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

10.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter ausdrücklich vereinbartem Eigentumsvorbehalt an Dritte weiter zu veräußern und diese auf sein nicht bestehendes Eigentum hinzuweisen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

10.4 Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmern in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.

10.5 Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch, die Einzugsermächtigung nur bei berechtigtem Interesse zu widerrufen. Ein solches berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten.

10.6 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.

10.7 Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkten bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß Ziff. 10 beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.

10.8 Bei kundenseitig verschuldetem vertragswidrigem Handeln, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet und trägt die für die Rücknahme erforderlichen Transport-kosten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind bei Rücktritt berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung, mit denjenigen Forderungen verrechnet, die uns der Kunde aus der Geschäftsbeziehung schuldet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

10.9 Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

10.10 Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Nettorechnungsbetrages unserer Ware zu den Nettorechnungsbeträgen der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

10.11.Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des vorstehend genannten Eigentumsvorbehalts oder der dort bezeichneten sonstigen Rechte unsererseits seitens des Kunden bestimmte zusätzliche Maßnahmen und/oder Erklärungen hinsichtlich der Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes hinaus erforderlich, so hat der Kunde solche Maßnahmen und/oder Erklärungen auf seine Kosten unverzüglich durchzuführen bzw. diese Erklärungen formgerecht abzugeben. Wir werden hieran im erforderlichen Umfang mitwirken. Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ausüben. Soweit eine derart gleichwertige Sicherung der Ansprüche von uns gegen den Kunden dadurch nicht erreicht wird, ist der Kunde verpflichtet, uns auf seine Kosten unverzüglich andere geeignete Sicherheiten an der gelieferten Ware oder sonstige Sicherheiten nach unserem billigen Ermessen (§ 315 BGB) zu verschaffen. Das Recht des Kunden auf gerichtliche Überprüfung und Korrektur (§ 315 III BGB) bleibt jeweils unberührt.

10.12 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den uns entstehenden Ausfall.


11.   Haftungsausschluss/-begrenzung

11.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

11.2   Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 11.1 gilt nicht,

-       für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige
        Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

-       für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichtensind solche, deren Erfüllung
        den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf“;

-       im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder
        Erfüllungsgehilfen;

-       soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder
        ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;

-       bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

11.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 11.2, dort 1., 3., 4. und 5. Spiegelstrich, vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

11.4 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 11.1 bis 11.3 und Ziff. 11.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

11.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

11.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


12.   Schutzrechte / Lizenzen

12.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im vertraglich vereinbarten Erstlieferland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.

12.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns an den Kunden gelieferten Produkten berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziff. 8.7 bestimmten Frist wie folgt:

Wir werden nach unserer Wahl zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder den Liefergegenstand unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Eigenschaften so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen richten.

Dem Kunden stehen nur dann Rechte für den Fall einer Schutzrechtsverletzung durch unsere Liefergegenstände zu, wenn er uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich oder in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

-       Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist
        er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer 
        Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

-       Wird der Kunde infolge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen   
        Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und
        uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der
        Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen,
        die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.

12.3 Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden gegen uns sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt werden, soweit die Schutzrechtsverletzung hierauf beruht.

12.4 Der Kunde erhält bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Vertragspflichten das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen.

Sämtliche Urheber-, Patent- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei uns, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden in mündlicher, schriftlicher oder textlicher Form unberührt.

Soweit bei uns im Rahmen der Vertragsdurchführung schutzrechtsfähige Erfindungen entstehen, werden wir dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu wirtschaftlich bevorzugten Bedingungen einräumen. Das Recht des Kunden auf Erhalt aller erfindungsgegenständlichen Rechte für den Fall, dass die Herbeiführung der Erfindung eine Hauptvertragspflicht unsererseits ist, bleibt unberührt.


13.   Exportkontrolle/Produktzulassung/Einfuhrbestimmungen

13.1 Die gelieferte Ware ist mangels abweichender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden zum erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ins vereinbarte Land der Erstauslieferung (Erstlieferland) bestimmt.

13.2 Wir weisen den Kunden darauf hin, dass für die Verbrin-gung/Ausfuhr von Gütern (Waren, Software, Technologie) sowie für die Erbringung von Dienstleistungen mit grenzüberschreitendem Bezug zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung das europäische und deutsche Außenwirtschaftsrecht Anwendung findet und die einzelnen Lieferungen sowie technischen Dienstleistungen export-kontrollrechtlichen Beschränkungen und Verboten unterliegen können. Dies gilt insbesondere für sog. Rüstungs- und Dual-Use-Güter. Darüber hinaus bestehen europäische und andere weltweite nationale Embargovorschriften gegen bestimmte Länder und Personen, Unternehmen und Organisationen, die Lieferung, Bereitstellung, Verbringung, Ausfuhr oder Verkauf von Gütern sowie die Durchführung von Dienstleistungen verbieten oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen können. Für die grenzüberschreitende Lieferung bzw. Bereitstellung sind daher durch uns ggf. behördliche Genehmigungen oder sonstige Bescheinigungen einzuholen. Nähere Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang regeln jeweils die nachfolgenden Bestimmungen. Für bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit US-Gütern oder anderem US-Kodex kann zudem aufgrund extraterritorialer Wirkung das US-(Re-)Exportrecht greifen und zu Verboten oder Genehmigungspflichten führen, die wir zu beachten und umzusetzen haben, um nicht unsererseits von US-Behörden sanktioniert zu werden.

13.3 Der Kunde ist selbst verpflichtet, das Vorliegen und das Einhalten von Export- und Importkontrollvorschriften für den Liefergenstand und die Aus- und Einfuhr desselben zu prüfen und die für diese Güter einschlägigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der Europäischen Union (EU), Deutschlands beziehungsweise anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie gegebenenfalls der USA oder asiatischer oder arabischer Länder und aller betroffener Drittländer, strikt zu beachten, soweit er die von uns gelieferten Produkte ausführt, oder durch uns ausführen lässt.

13.4 Die grenzüberschreitende Rücksendung von Waren, Mustern, Werkzeugen, Software, Material und auch Technologie auch in Form von Zeichnungen, Anleitungen, Daten etc. an den Kunden kann im Einzelfall ebenfalls den außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegen und von behördlichen Genehmigungsverfahren abhängig sein. Der Kunde gewährleistet, dass vor der Verbringung der von uns an ihn gelieferten Produkte und deren Bestandteile und/oder Zubehör in ein anderes als das mit uns vereinbarte Erstlieferland durch ihn die erforderlichen nationalen Produktzulassungen oder Produktregistrierungen rechtzeitig eingeholt werden und dass die im nationalen Recht des betroffenen Landes verankerten Vorgaben zur Bereitstellung der Anwenderinformationen in der Landessprache und auch alle Einfuhrbestimmungen sowie Exportkontrollvorschriften, erfüllt sind.

13.5 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung kann die Freigabe bzw. Erteilung von Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen außenwirtschaftsrechtlichen Bescheinigungen durch die zuständigen Behörden voraussetzen.

Sind wir an der rechtzeitigen Lieferung aufgrund der Dauer der notwendigen und ordnungsgemäßen Durchführung eines zoll- oder außenwirtschaftsrechtlichen Antrags-, Genehmigungs-, oder Prüfungsverfahrens ohne unser Verschulden gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen um die Dauer der durch dieses behördliche Verfahren bedingten Verzögerung. Für die genannten Verfahren seitens der Behörden kann eine feste Dauer von uns nicht generell angegeben werden. Über derartige Verfahren sowie Umstände und Maßnahmen im Einzelfall werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. Schadensersatzansprüche des Kunden für unverschuldete Verzögerungen aus diesem Grund sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit wir nicht vertraglich eine Garantiehaftung gegenüber dem Kunden übernommen haben.

13.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitige und vollständige Informationen über die Endverwendung und den ggf. gegenüber den ersten Verlautbarungen uns gegenüber benannten abweichenden Endverwender der zu liefernden Güter bzw. der zu erbringenden Dienstleistung unverzüglich nach Vertragsschluss in Schrift- oder Textform wahrheitsgemäß zu übermitteln. Eine etwaige Lieferfrist oder Leistungsfrist beginnt nicht vorher zu laufen. Hierzu gehört insbesondere, etwaig erforderliche Endverbleibsdokumente (sog. EUCs) auszustellen und im Original an uns zu übermitteln, um den Endverbleib und den Verwendungszweck der Güter bzw. Dienstleistungen zu prüfen und gegenüber der zuständigen Behörde für Zoll- und Ausfuhrkontrollzwecke nachzuweisen. Ergeben sich aus den vorgenannten Dokumenten potenzielle Verstöße gegen Exportverbote oder Embargoregelungen, sind wir zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

13.7 Etwaige Reexportauflagen aus uns gegenüber durch die zuständigen Behörden oder Gerichte erteilten Genehmigungen ist durch den Kunden unbedingt Folge zu leisten. Dieser hat seine Abnehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten und uns dies auf Anforderung nachzuweisen. Über Umfang und Reichweite derartiger, uns erteilter Auflagen werden wir dem Kunden spätestens mit der Lieferung Mitteilung machen.

13.8 Werden uns oder bereits unseren Lieferanten die ggf. erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen notwendigen Freigaben von den zuständigen Behörden ohne unser Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, oder stehen ohne unser Verschulden sonstige Hindernisse aufgrund der von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von unseren Lieferanten nach für sie anwendbarem Recht zu beachtenden zoll-, außenwirtschafts- und embargo-rechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung ganz oder teilweise entgegen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Liefer- bzw. Dienstleistungsverpflichtung zurückzutreten, soweit wir nicht für deren Beibringung eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung ausdrücklich übernommen haben.

Dies gilt auch, wenn ohne unser Verschulden erst zwischen Vertragsschluss und der Lieferung bzw. der Durchführung der Dienstleistung sowie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten entsprechende exportkontroll- und embargo-rechtliche Hindernisse – z.B. durch Änderung der Rechtslage – entstehen und die Durchführung der Lieferung bzw. Dienstleistung vorübergehend oder endgültig unmöglich machen. Dies kann etwa der Fall sein, weil uns oder unseren Lieferanten erteilte Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen oder anderweitige außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden ohne unser Verschulden widerrufen werden oder sonstige rechtliche Hindernisse aufgrund zu beachtender zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlicher Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung oder Dienstleistung ohne unser Verschulden entgegenstehen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus diesem Grund sind ausgeschlossen, soweit wir nicht für die Beibringung der vorgenannten Genehmigungen bzw. Dokumente eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung ausdrücklich übernommen haben.

13.9 Der Kunde wird insbesondere prüfen und gewährleisten, und uns auf Aufforderung nachweisen, dass

–      die überlassenen Produkte nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung
        bestimmt sind;

–      keine Unternehmen und Personen, die in der US-Denied Persons List (DPL) genannt sind, mit US-
        Ursprungswaren, US-Software und US-Technologie beliefert werden;

–      keine Unternehmen und Personen, die in der US-Warning List, US-Entity List oder US-Specially Designated
        Nationals List genannt sind, ohne einschlägige Genehmigung mit US-Ursprungserzeugnissen beliefert werden;

–      keine Unternehmen und Personen beliefert werden, die in der Liste der Specially Designated Terrorists, Foreign
        Terrorist Organizations, Specially Designated Global Terrorists oder der Terroristenliste der EU oder anderer
        einschlägiger Negativlisten für Exportkontrolle genannt werden;

–      keine militärischen Empfänger mit den von uns gelieferten Produkten beliefert werden;

–      keine Empfänger beliefert werden, bei denen ein Verstoß gegen sonstige Exportkontrollvorschriften, insbesondere
        der EU oder der ASEAN-Staaten vorliegt;

–      alle Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen oder nationalen Behörden des jeweiligen Ursprungslandes der
        Lieferung beachtet werden.

13.10 Der Kunde verpflichtet sich wiederum seinen Abnehmern für die von uns gelieferte Ware diese Verpflichtung nachzuweisen und uns dies auf Anforderung nachzuweisen.

13.11 Der Zugriff auf und die Nutzung und/oder die Ausfuhr von uns gelieferten Güter darf nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Prüfungen und Sicherstellungen durch den Kunden erfolgt sind; anderenfalls hat der Kunde die beabsichtigte Ausfuhr zu unterlassen und sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

13.12 Der Kunde verpflichtet sich, bei Weitergabe der von uns gelieferten Güter an Dritte diese Dritten in gleicher Weise, wie der Kunde in den Ziff. 13.1.- 13.11 verpflichtet wurde, zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.

13.13 Der Kunde gewährleistet zudem bei vereinbarter Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf seine Kosten, dass hinsichtlich der von uns zu liefernden Ware alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes vollständig und zeitgerecht ohne Kostenlast für uns erfüllt sind.

13.14 Der Kunde stellt uns von allen Schäden und nachgewiesenen, üblichen und angemessenen Aufwänden frei, die aus der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten gem. Ziff. 13.1 – 13.13 resultieren. Ausgenommen sind die Kosten für eigene Mitarbeiter. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.


14.   Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

 

15.   Compliance Verstöße / Incoterms / Schriftform
15.1 Wir sind berechtigt, jederzeit nach Setzung einer fruchtlosen, angemessenen Frist zur Beseitigung der nachgenannten Compliance-Verstöße von dem Vertrag zurückzutreten, soweit der Kunde nachweislich schuldhaft verursachte Rechtsverstöße begeht, die eine wesentliche Verletzung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne von § 43 GmbHG oder des Corporate Governance Kodex (DCGK) darstellen und unsere betrieblichen Interessen dadurch wirtschaftlich oder rechtlich mehr als unerheblich beeinträchtigen. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir anstelle des Rücktritts zur fristlosen Kündigung berechtigt. § 314 BGB bleibt unberührt.

15.2 Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2020.

15.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher, mündlicher oder konkludenter Form (§ 305b BGB) bleibt unberührt.


16.   Datenschutz

16.1 Die HUESKER Synthetik GmbH wird alle angegebenen personenbezogenen Daten nur in gesetzlich erlaubtem Umfang und zum Zwecke der Durchführung der Vertrags-/Bestellabwicklung nutzen. Die HUESKER Synthetik GmbH ist hierzu an die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gebunden und hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Daten getroffen.

16.2 Eine genaue Beschreibung der Verwendung der personenbezogenen Daten im Kundenverhältnis ist der Anlage  "Datenschutzinformation" zu entnehmen.


B.
Sonderbedingungen für Werkverträge

1.   Mitwirkungspflichten
1.1 Der Kunde übernimmt – soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart – ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere nachfolgende Mitwirkungspflichten:

-       Der Kunde stellt eine fortlaufende Bearbeitung des Auftrags sicher. Er legt die verbindlichen Fertigungsmaße bzw.
        ein verbindliches Aufmaß fest und gibt Zeichnungen unverzüglich nach Erhalt frei.

1.2 Der Kunde gewährleistet, dass folgende bauseitigen Gegebenheiten bei Leistungserbringung gegeben sind:

-       Vorhandensein der für die Anbringung unserer Produkte notwendigen, fachgerechten Untergründe und der
        erforderlichen Stromanschlüsse. Diese müssen von einem anerkannten Elektriker errichtet sein und den aktuellen
        VDE-Vorschriften entsprechen. Der Netzanschluss muss ferner nach VDE 0100 § 29-7 abschaltbar und gegen
        irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert sein. Für jede Anlage ist eine getrennte, fachgerechte
        Absicherung vorzusehen.

-       Ab einer Montage- oder Bauhöhe über 2m sind zugelassene Steighilfen und Gerüste bauseits zu stellen.

-       Abschluss der erforderlichen Mauer-, Stemm-, Putz- und An-schlussarbeiten.

-       Barrierefreier Zugang zur Einbaustelle und Säuberung des Arbeitsbereichs vor Beginn der Montagearbeiten, sowie
        Bereitstellung von ausreichenden Abstellflächen im Arbeitsbereich.

-       Vorliegen eines Meterrisses in Einbaunähe.

-       Vorliegen einer Ausführungsplanung durch den Kunden, soweit nicht vertraglich von uns übernommen.

-       Sperrung des Arbeitsbereichs während der Dauer der Montage.

-       Sicherung der Liefergegenstände und Arbeitsmaterialien von uns und unseren Erfüllungsgehilfen in den Räumen
        bzw. dem Betriebsgelände des Kunden vor Diebstahl und Beschädigung bis zur Abnahme.

-       Zugang zu für die Vertragsausführung relevanten Örtlichkeiten sowie die erforderlichen Berechtigungen hierfür.

-       Vorliegen geeigneter Bodenbeschaffenheit im Türbereich.

1.3 Sofern die Montage durch den Kunden bei uns beauftragt wurde, ist der Kunde zudem dafür verantwortlich, dass die folgenden bauseitigen Vorarbeiten abgeschlossen sind:

-       Ausreichende Anzahl Eingebaute Unterputzdosen für etwaige Steuerorgane und Programmschalter;

-       Ordnungsgemäße Verlegung der elektrischen Leitungen einschließlich des Netzanschlusses gemäß unseren Bau-
        Kabelplänen.

-       Abschluss und komplette mechanische Antriebsmontage aller zur Anlage gehörender Bauteile und Peripherie.

-       Vorhandensein der vorgegebenen Spannung.

-       Lieferung der erforderlichen Informationen zur Ermöglichung der anfänglichen Risikobewertung entsprechend der
        jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen Vorschriften/Normen.

1.4 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflicht, so ist uns zum Schadensersatz verpflichtet. Ausführungsfristen unsererseits verlängern sich bei fehlender Mitwirkungsleistung durch den Kunden um den Zeitraum zwischen der ursprünglichen Fälligkeit der Mitwirkungspflicht bis zu deren Erfüllung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

2.   Abschlagszahlungen
Der Kunde muss dem Baufortschritt entsprechende, per Aufmaß nachweisbare Abschlagszahlungen leisten.

3.   Mängelansprüche
Für Werkverträge gilt die unter Teil A, Ziff. 8.1 normierte Rügepflicht nicht.

4.   Abnahme
4.1 Die Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen hat unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu erfolgen. Der Kunde gewährleistet, dass ein zur Abnahme Berechtigter anwesend ist. Erfolgt die Abnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zu diesem Zeitpunkt, so werden wir diesem schriftlich oder in Textform, unter Hinweis auf die Folgen eines fruchtlosen Verstreichenlassens, eine angemessene Frist zur Festsetzung eines Termins und Vornahme der Abnahme setzen.

4.2 Erfolgt die Abnahme mangels Reaktion oder Mitwirkung des Kunden nicht binnen der gesetzten Frist, so gelten die vertragsgegenständlichen Leistungen mit Fristablauf als abgenommen.

4.3 Wir sind berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme von dem Kunden zu verlangen.

 

Gescher im Juli 2022

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Anlage „Datenschutzinformation“

Datenschutzinformation für Kunden/Vertragspartner gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 I.        Name und Anschrift des Verantwortlichen

Wir, die HUESKER Synthetic GmbH („wir“, „HUESKER“), nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzinformation. Der Verantwortliche im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

HUESKER Synthetic GmbH
Fabrikstraße 13-15
48712 Gescher

E-Mail: info@huesker.de

II.       Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

OHA – Gesellschaft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mbH
Paul-Klinger-Straße 1
45127 Essen

E-Mail: ds-beauftragter@oha-essen.de

III.      Datenverarbeitung

1.  Art der Nutzung von personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen in Ihrer Funktion als Kunde/Vertragspartner bzw. als Vertreter/Bevollmächtigter/Ansprechpartner des Unternehmens erhalten, das unser Kunde/Vertragspartner ist. In der Geschäftsanbahnungsphase und während der Geschäftsbeziehung werden durch uns und Sie personenbezogene Daten erzeugt. Bei Unternehmen betreffen diese Daten im Wesentlichen den bei Ihnen zuständigen Ansprechpartner sowie ggf. die Unternehmensleitung (Geschäftsführer, Vorstand). Die in der Regel erzeugten personenbezogenen Daten sind:

Name, Anrede, Titel, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Kontodaten, Ihr Unternehmen / Firma (mit USt-ID), Abteilung, Position, Geburtsdatum, Vertragsgegenstand, Bonitätsbeurteilungen, Anfragen und Korrespondenz zum Abschluss, zur Verwaltung, zur Durchführung und zur Abrechnung des Vertrages.

2.  Zweck und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet. Im Einzelnen erfolgt dies zu folgenden Zwecken und aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:

a)       Aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO

Haben Sie uns eine Einwilligung zu der Verarbeitung für bestimmte Zwecke erteilt, so verarbeiten wir Ihre Daten auf Rechtsgrundlage der Einwilligung. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ist in der entsprechenden, Ihnen gesondert mitgeteilten Einwilligungserklärung beschrieben.

b)       Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt aus Gründen der Abwicklung von Verträgen, namentlich zur Durchführung Ihres Vertrages. Weitere Informationen zu den Zwecken und dem Umfang der vertraglichen Leistungen, für die die Daten verarbeitet werden, können Sie dem jeweiligen mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den darin einbezogenen AGB entnehmen.

c)       Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß dem Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO

Als Unternehmen unterliegen wir diversen gesetzlichen Anforderungen zur Erfüllung steuerrechtlichen Kontroll- und Meldepflichten. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen werden personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsanbahnung und Abwicklung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.

d)       Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO

Wir verarbeiten Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten:

- Werbung per E-Mail zu ähnlichen Produkten oder per Post, sofern Sie dem nicht widersprochen haben, um Sie auf
  unsere aktuellen Angebote hinweisen zu können (unser berechtigtes Interesse)

- Je nach gewählter Zahlungsart übermitteln wir Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der
  Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-
  statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Sollte die
  Prognose bezüglich des Zahlverhaltens des Kunden negativ sein, wird der Kunde aufgefordert, sich für ein anderes
  Zahlungsmittel zu entscheiden.

3.  Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Nach Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, werden die personenbezogenen Daten regelmäßig gelöscht. Ausnahmen hiervon sind:

-         Die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Die Fristen hierfür betragen zwischen zwei bis
          zehn Jahren.

-          Die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der jeweils anwendbaren Verjährungsvorschriften. Gemäß den §§
           195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches können diese Verjährungsfristen bis zu dreißig Jahren betragen. Die
           regelmäßige Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre bis zum Jahresende.

 4.  Weitergabe an Dritte
Personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten nur die Stellen Zugriff, die sie zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Hierzu gehören Transport- und Logistikunternehmen, Monteure, Händler und Handelsvertreter, soweit dies zur Durchführung oder Begründung des Vertrages geboten ist. Zu Abrechnungszwecken geben wir die erforderlichen Zahlungsdaten an unsere Hausbank weiter. Sofern in dem Datenverarbeitungsprozess auch Dienstleister und Erfüllungsgehilfen eingebunden sind, ist dies nur möglich, wenn die dafür in der DSGVO vorgeschriebenen rechtlichen Verpflichtungen, sowie den Vorgaben von uns zum Umgang mit personenbezogenen Daten, verpflichtend gefolgt wird.

5.  Übermittlung in ein „Drittland“
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR findet grundsätzlich nur statt, wenn Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben oder dies für die Durchführung eines Vertrages notwendige Bedingung ist.

6.  Pflicht zur Bereitstellung

Die von uns im jeweiligen Vertrag abgefragten Daten (Name, Unternehmen/Firma, Kontakt- und Kontodaten) müssen bereitgestellt werden. Ohne Bereitstellung dieser Daten müssen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen als Vertragspartner ablehnen, da wir diese zwingend zur Vertragsabwicklung benötigen.
                                                                     

IV.        Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1.  Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(a)      die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(b)      die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(c)      die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen
          Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(d)      die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete
          Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(e)      das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten,
          eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts
          gegen diese Verarbeitung;

(f)       das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(g)      alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der
          betroffenen Person erhoben werden;

(h)      das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4
          DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die
          Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2.  Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3.  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(a)      wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem
           Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(b)      die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und
          stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(c)      der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie
          diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(d)      wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht
          feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4.  Recht auf Löschung
a)       Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1)      Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise
          verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2)      Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a
          DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3)      Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen
          berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die
          Verarbeitung ein.

(4)      Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5)      Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
          nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6)      Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der
          Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b)       Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c)       Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1)      zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2)      zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der
          Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im
          öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen
          wurde;

(3)      aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i
          sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4)      für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder
          für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich
          die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5)      zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5.  Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.  Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(a)      die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf
          einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(b)      die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.  Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8.  Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9.  Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1)      für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

(2)      aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt,
           zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten
           sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3)      mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10.  Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

V.        Aktualisierung dieser Datenschutzinformation

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzinformation bei Bedarf zur Anpassung an technische Entwicklungen oder im Zusammenhang mit dem Angebot neuer Dienstleistungen oder Produkte zu aktualisieren. Die aktuelle Version können Sie stets auf der Internetseite einsehen.


 

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